• Fortschreitende unheilbare Krankheit im terminalen Stadium zur palliativen Betreuung und Pflege
  • Aufnahme zur vorübergehenden Entlastung von Familien und pflegenden Angehörigen
  • Behandlung und Kontrolle von belastenden Symptomen Aufnahmemodus

Eine Hausbesichtigung durch den zukünftigen Bewohner selber und/oder Bezugspersonen ist nach Möglichkeit erwünscht, aber keine Bedingung. Es gilt der Grundsatz: Nie soll ein Eintritt aufgrund finanzieller Umstände unmöglich sein, und niemand soll durch den Aufenthalt im Zürcher Lighthouse in eine finanzielle Notlage geraten. Hierfür gilt für das Zürcher Lighthouse die Gesetzgebung des Bundes zu den Sozialversicherungen.