Liebe Spenderin, lieber Spender, liebe Interessierte des Zürcher Lighthouse

Gerne nehmen wir dazu Stellung.

Wir als Stiftung  möchten von Anfang an eine vertrauensvolle Beziehung zu unseren aktiven und treuen Spenderinnen und Spender aufbauen und weiter pflegen können. Der Kontakt zu Ihnen ist uns sehr wichtig, denn ohne Ihre Hilfe gäbe es das Zürcher Lighthouse längst nicht mehr.

Hier möchten wir Ihnen den Begriff „Fundraising“ etwas näher bringen. 

Damit das Lighthouse seine wichtige Arbeit weiter machen kann, erscheint der Begriff „Fundraising“ (Mittelakquisition bzw. Mittelbeschaffung) an oberster Stelle. Zweimal im Jahr werden unsere treuen Spender im Juli und November angeschrieben. In diesen Mailings miteinbezogen werden u.a. auch neue Spender, schlafende Spender (Spender die schon einmal gespendet haben, aber nicht aktiv sind). Das Lighthouse ist im Besitz von „Eigenadressen“, diese Adressen gehören der Stiftung. Fundraising besteht aber nicht nur aus Spendenbriefen, dazu gehören auch diverse Charity-Events und unser jährlicher Bärenverkauf. Es ist auch eine Möglichkeit, Menschen auf das Thema „Palliative Care“ aufmerksam zu machen. Ohne diese Briefe würde es leider nicht funktionieren. Spendengelder werden nur sinnvoll eingesetzt. Am Schluss schliesst sich der Kreis immer wieder.

Für neue Spender werden Adressen einmalig eingekauft, dafür gibt es den sogenannten Adresshandel. Diese gekauften Adressen gehören aber nicht dem Kunden (Lighthouse). Viele Institutionen wie auch Firmen arbeiten mit Marketing-Firmen zusammen, die für den Kunden das Mailing (Grossauflage) bis zu 200‘000 oder mehr) aufbereiten, verpacken, adressieren und verschicken, dazu gehört auch das besorgen der neuen Adressen.

Unter Adresshandel versteht man den An- und Verkauf von Postanschriften potentieller Kunden, die nach den jeweiligen Wünschen von werbetreibenden Unternehmen vorgefiltert und veredelt sind. Adresshandel ist ein Teil der Arbeitsabläufe im Direktmarketing. Ziel des Direktmarketings ist es, einen Empfänger als potentiellen Abnehmer zu identifizieren und persönlich so anzusprechen, dass dieser sein Interesse an dem Unternehmen bekundet und auf die Werbebotschaft reagiert (Response). Dazu werden die Postanschriften der potentiellen Abnehmer benötigt. Diese Adressen können über Adresshändler (auch Adressbroker, Listbroker) eingekauft werden.

Unternehmen können Adressen für Werbezwecke zur einmaligen oder uneingeschränkten Nutzung und Integration in die eigenen Datenbanken erwerben.

Das Zürcher Lighthouse macht das nur zum einmaligen Gebrauch pro Mailing.

Es gibt Modelle, bei denen die Adressen nicht direkt an das werbende Unternehmen gegeben werden, sondern ein „Treuhänder“, z. B. der Lettershop, führt die Adressen und die werblichen Informationen zusammen, ohne dass dem werbenden Unternehmen der Adressbestand selbst bekannt wird. Das ist auch so beim Zürcher Lighthouse!

Erst wenn der angesprochene Kunde reagiert, erfährt das werbende Unternehmen die betreffende Adresse. Adresshändler bieten am Markt sowohl selbst akquirierte Adressen als auch Fremdadressen an. Die Fremdadressen stammen aus den Kundendatenbanken von z. B. Versandhändlern, die ihre Kundenadressen im Rahmen des Listenprivilegs für Werbezwecke unter Beachtung der Vorgaben durch das Bundesdatenschutzgesetz an Dritte herausgeben können.

Sehr geehrte Damen und Herren. Wir wissen, dass viele Menschen von Bettelbriefen überhäuft werden. Es ist uns ein grosses Anliegen, Sie damit nicht zu verärgern. Wir hoffen auf Ihr Verständnis, denn das Lighthouse kann nur dank Ihnen überleben, da es vom Staat keine Subventionen erhält.

Wir wünschen Ihnen alles Gute.

Mit einem herzlichen Gruss

Stiftung Zürcher Lighthouse