Gönnerschaft

FAQs – Häufige Fragen zur Gönnerschaft

  • Einzelgönnerschaft?
    Ja, als LIGHTHOUSE GÖNNER, ab 100 CHF (Jahresbeitrag)
  • Eklusivgönnerschaft?
    Ja, als LIGHTHOUSE EXKLUSIV GÖNNER, ab CHF 500 (Jahresbeitrag)

Wir mussten den Begriff «Familiengönner» umbenennen, weil er im Verständnis verwirrlich sein könnte.

  • Fortschreitende unheilbare Krankheit im terminalen Stadium zur palliativen Betreuung und Pflege
  • Aufnahme zur vorübergehenden Entlastung von Familien und pflegenden Angehörigen
  • Behandlung und Kontrolle von belastenden Symptomen Aufnahmemodus

Eine Hausbesichtigung durch den zukünftigen Bewohner selber und/oder Bezugspersonen ist nach Möglichkeit erwünscht, aber keine Bedingung. Es gilt der Grundsatz: Nie soll ein Eintritt aufgrund finanzieller Umstände unmöglich sein, und niemand soll durch den Aufenthalt im Zürcher Lighthouse in eine finanzielle Notlage geraten. Hierfür gilt für das Zürcher Lighthouse die Gesetzgebung des Bundes zu den Sozialversicherungen.

Nein. Sie sind in unserer Datenbank mit einer Gönnernummer hinterlegt. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

Sie vereinbaren einen Termin für eine Beratung. Je nach Fragestellung und Verfügbarkeit der zuständigen Personen, wird unsere Ärztin, die Pflegedienstleitung oder der Sozialdienst mit Ihnen und Ihren Angehörigen ein Beratungsgespräch führen, um Ihre persönliche Situation zu analysieren. Danach können Sie gerne unser Haus Besichtigen, um sich einen ersten Eindruck von unserer Institution zu verschaffen.

z.B. Veranstalten wir einmal im Jahr eine «Palliativ-Nacht» wo über das Thema Palliativ Care öffentlich diskutiert wird.

Oder am Tag der offenen Tür Oktober/November, jeweils an einem Samstag von 14-17 Uhr, dieser beinhaltet Führungen durch das Lighthouse, Vorträge unseres Fachpersonals, Kaffee und Kuchen werden serviert.

Eine Anmeldung ist je nach Veranstaltung erwünscht. Entsprechende Infos und Daten zu unseren Anlässen finden Sie auf unserer Homepage.

Auf Wunsch können bei uns diverse Unterlagen zu unserer Tätigkeit bezogen werden. Es kann bei uns auch ein aktueller Geschäftsbericht bezogen werden, welchen Sie aber auch Online auf unserer Homepage finden. Gerne Informieren wir Sie auch per E-Mail über unsere News und Aktivitäten.

Als Gönner haben Sie im Falle einer Warteliste eine Bevorzugung bei einer Platz-Vermittlung im Zürcher Lighthouse, jedoch wird bei uns jede/jeder Bewohnerin/er gleichbehandelt.

Ihre Daten werden nur für eigene Zwecke der Stiftung Zürcher Lighthouse verwendet. Ihre Daten behandeln wir rechtsgemäss und werden nicht an Dritte weitergegeben.

Mit der Registration einer Gönnerschaft erklären Sie sich damit einverstanden. Ihre Daten werden nach den Richtlinien der ZEWO verwaltet, und werden nach Beendigung Ihrer Gönnerschaft wieder gelöscht.

Nein

Wenn Sie in einem Jahr 100 Franken oder mehr gespendet haben, können Sie die gemeinnützigen Zuwendungen in der Steuererklärung abziehen. Das kann von Kanton zu Kanton variieren, Informationen erhalten sie unter:

Ihr Geld ist bei uns in guten Händen und kommt dort an, wo Sie helfen wollen. Die Stiftung Zürcher Lighthouse ist ZEWO zertifiziert. Das Zewo-Gütesiegel zeichnet vertrauenswürdige Hilfswerke aus. Diese erhalten das Gütesiegel nach erfolgreich bestandener Überprüfung durch die Zewo und werden regelmässig auf den gewissenhaften Umgang mit den ihnen anvertrauten Mitteln kontrolliert.

Zewo: Stiftung Zürcher Lighthouse Zewo

Ja

Ihre Gönnerschaft beginnt mit dem Zeitpunkt/Valuta-Datum der Überweisung des Gönnerbeitrags auf das Spendenkonto der Stiftung Zürcher Lighthouse. Zahlungen vom 1. Januar bis zum 31. August gelten für das laufende Geschäftsjahr. Zahlungen vom 1. September bis zum 31. Dezember gelten ab dem Datum der Überweisung bis zum 31. Dezember des folgenden Kalenderjahres. Das Kalenderjahr dauert vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.

Ihre Gönnerschaft endet durch Austritt, Hinschied oder Ausschluss. Der Austritt aus der Lighthouse-Gönnerschaft kann durch eine schriftliche Mitteilung erfolgen. Bei nicht Bezahlung wird die Gönnerschaft automatisch deaktiviert.

Ja, aber für eine allfällig notwendige Pflegeunterstützung, müssen Sie bereits in einer Schweizer Gemeinde wohnhaft sein.

Die Angebote gelten auch für direkte Verwandte und Lebenspartner der Einzelgönner.

Mit der Bezahlung des Gönnerbeitrags treten Sie der Gönnerschaft der Stiftung Zürcher Lighthouse bei. Ihr Beitrag ist absolut freiwillig, bei einer Einstellung des Gönnerbeitrags Ihrerseits, wird Ihre Gönnerschaft automatisch deaktiviert, bei erneuter Überweisung, wird diese wieder aktiviert. Eine Spende ist auch ein freiwilliger Beitrag an unsere Stiftung, jedoch ohne Registrierung treten Sie nicht der Gönnerschaft bei, und haben auch keinen Zugang zu den Gönnerangeboten.

Das von Ihnen gespendete Geld wird vollumfänglich dafür eingesetzt, den Bewohnerinnen und Bewohnern des Zürcher Lighthouse einen möglichst würdevollen und autonomen Abschied zu ermöglichen und den respektvollen Umgang mit deren Wünschen und Bedürfnissen zu gewährleisten. Die grosse Sympathie und Solidarität vieler Menschen hat unsere Arbeit bislang ermöglicht. Wir hoffen auch weiterhin auf Ihr Engagement! Jede Spende hat Dank verdient.

Nein. Unser Palliativangebot ist eine Alternative zum begleiteten Suizid.

 

Die Übermittlung der Daten erfolgt verschlüsselt. Stiftung Zürcher Lighthouse speichert selbst keine Kartendaten, Ihre Zahlungsdaten laufen direkt über RaiseNow, einem von der Kreditkartenindustrie (PCI DSS) zertifizierten Partner. Unsere Dienstleister dürfen die Informationen ausschliesslich zur Erfüllung ihrer Aufgaben nutzen und sind verpflichtet, die Datenschutzbestimmungen einzuhalten.

Sie können Ihre Spende von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen. Spender erhalten per E-Mail eine Spendenbestätigung zu Handen der Steuerbehörden. Die Spenden gehen an Stiftung Zürcher Lighthouse.

Wir bitten Sie Ihren Gönnerbeitrag auf das Konto: 87-32350-2 zu überweisen. 

Für unsere interne Statistik haben wir verschiedenste Spendenkonten. Lassen Sie sich dadurch nicht verwirren.

Konto: 80-1633-5
Spendenkonto

Konto: 01-55429-2
Das ist das Spenden-Mailing-Aktions-Konto vom Juli und November, wenn wir unseren Spenden-Briefe verschicken. Diese Zahlungen gelten als Spenden und nicht als Gönnerbeitrag.

Konto: 87-32350-2
Gönnerkonto 

Sie müssen sich keine Sorgen machen, Ihr Geld kommt am richtigen Ort an. Es kommt dem Zürcher Lighthouse zugute! Wir stehen noch am Anfang mit dem ganzen Aufbau der Gönnerschaft und sind sehr dankbar, dass wir so ein grosses Interesse erfahren. 

Für Fragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.

Ihre Stiftung Zürcher Lighthouse

Stiftung Zürcher Lighthouse

Träger des Zürcher Lighthouse ist die unabhängige, gemeinnützige «Stiftung Zürcher Lighthouse», eine Non-Profit Organisation (NPO). Der Stiftungsrat ist verantwortlich für die Bereiche Fundraising, Spendenwesen, Marketing und Event.

Geschäftsberichte

Hier können Sie den aktuellsten Geschäftsbericht online lesen und auch ältere Geschäftsberichte als PDF downloaden.

Kostendeckung Hospiz

57%

Beiträge Patienten, Krankenkasse und öffentliche Hand

43%

Stiftungsbeitrag

ZEWO zertifiziert

Die Stiftung Zürcher Lighthouse ist seit 2007 Zewo-zertifiziert

Das Zürcher Lighthouse ist seit 2007 zertifiziert von ZEWO, Ihre Spende in guten Händen
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