Corona-Virus Update 20

ANPASSUNG DER SCHUTZMASSNAHMEN aufgrund der AKTUELLEN SITUATION in unserem Hause

  • Information der Geschäftsleitung, Pflegedienstleitung und der ärztlichen Leitung
  • Verbindliche Verhaltensanweisungen

Der Regierungsrat des Kanton Zürich verpflichtet, mit Beschluss vom 22. September 2021, die Pflegeheime zur Einführung der 3 G-Regelung (genesen, getestet, geimpft) in den jeweiligen Institutionen. Dies bedeutet für unser Haus, dass wir verschiedene Massgaben und Vorgaben einführen und umsetzen müssen

  1. Ab Montag, 04.10.2021, können nur Besucher / Angehörige unser Haus betreten, die die Vorgaben der 3G-Regelung erfüllen. (genesen, getestet, geimpft). Dies entspricht der allgemeingültigen Zertifikatspflicht.
  2. Aufgrund der Weisung des Regierungsrates sind wir jetzt verpflichtet das Vorliegen eines gültigen Zertifikates zu überprüfen.
  3. Die Zertifikatspflicht gilt sowohl im Haus als auch im Garten.
  4. Die Besuchszeit ist nun wieder von 08.30h bis 20.00h. Am Vormittag ist der Einlass ins Haus bis 12.00h möglich. Am Nachmittag ab 13.30h, so dass die Zertifikate von den Mitarbeitenden am Empfang registriert werden können.
  5. Der Zutritt ist ab 04.10. nur noch über den Haupteingang möglich.
  6. Der Speisesaal steht unseren Bewohnerinnen und Bewohner exklusiv in der Zeit von 11.30h – 14.00h und von 17.30h – 19.30h zur Verfügung. Zu den genannten Zeiten ist der Zutritt für Angehörige und Besucher untersagt. Ausserhalb der genannten Zeiten dürfen sich nicht mehr als 10 Personen im Speisesaal aufhalten.
  7. Anzahl Besucher pro Bewohner pro Tag; im Zimmer und im Garten jeweils sechs Besucher gleichzeitig.
  8. Es gibt keine Beschränkung mehr für die Anzahl der Besucher pro Woche
  9. ALLE Besucher tragen im Hause eine FFP-2 Maske
  10. Geimpfte Bewohner / Bewohnerinnen oder Genesene dürfen sich gegenseitig in den Zimmern besuchen.
  11. In der Raucherküche dürfen sich maximal vier geimpfte oder genesene Bewohner bzw. Be­woh­ner/-innen aufhalten. Bei ungeimpften Bewohnern bleibt die Einpersonenregelung bestehen.

Unsere Mitarbeitende sowohl am Empfang als auch die Tagesverantwortliche Pflegefachperson sind verpflichtet, das jeweilige persönliche Covid-Zertifikat zu überprüfen.

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Publiziert am: 28. September 2021Kategorien: Neuigkeiten, Zürcher Lighthouse