Spenden

FAQs

Häufig gestellte Fragen und Antworten zu Spenden und Gönnerschaften für die Stiftung Zürcher Lighthouse

Wir bitten Sie Ihren Gönnerbeitrag auf das Konto: 87-32350-2 zu überweisen. 

Für unsere interne Statistik haben wir verschiedenste Spendenkonten. Lassen Sie sich dadurch nicht verwirren.

Konto: 80-1633-5
Spendenkonto

Konto: 01-55429-2
Das ist das Spenden-Mailing-Aktions-Konto vom Juli und November, wenn wir unseren Spenden-Briefe verschicken. Diese Zahlungen gelten als Spenden und nicht als Gönnerbeitrag.

Konto: 87-32350-2
Gönnerkonto 

Sie müssen sich keine Sorgen machen, Ihr Geld kommt am richtigen Ort an. Es kommt dem Zürcher Lighthouse zugute! Wir stehen noch am Anfang mit dem ganzen Aufbau der Gönnerschaft und sind sehr dankbar, dass wir so ein grosses Interesse erfahren. 

Für Fragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.

Ihre Stiftung Zürcher Lighthouse

Die Übermittlung der Daten erfolgt verschlüsselt. Stiftung Zürcher Lighthouse speichert selbst keine Kartendaten, Ihre Zahlungsdaten laufen direkt über RaiseNow, einem von der Kreditkartenindustrie (PCI DSS) zertifizierten Partner. Unsere Dienstleister dürfen die Informationen ausschliesslich zur Erfüllung ihrer Aufgaben nutzen und sind verpflichtet, die Datenschutzbestimmungen einzuhalten.

Sie können Ihre Spende von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen. Spender erhalten per E-Mail eine Spendenbestätigung zu Handen der Steuerbehörden. Die Spenden gehen an Stiftung Zürcher Lighthouse.

Nein. Unser Palliativangebot ist eine Alternative zum begleiteten Suizid.

 

Das von Ihnen gespendete Geld wird vollumfänglich dafür eingesetzt, den Bewohnerinnen und Bewohnern des Zürcher Lighthouse einen möglichst würdevollen und autonomen Abschied zu ermöglichen und den respektvollen Umgang mit deren Wünschen und Bedürfnissen zu gewährleisten. Die grosse Sympathie und Solidarität vieler Menschen hat unsere Arbeit bislang ermöglicht. Wir hoffen auch weiterhin auf Ihr Engagement! Jede Spende hat Dank verdient.

Mit der Bezahlung des Gönnerbeitrags treten Sie der Gönnerschaft der Stiftung Zürcher Lighthouse bei. Ihr Beitrag ist absolut freiwillig, bei einer Einstellung des Gönnerbeitrags Ihrerseits, wird Ihre Gönnerschaft automatisch deaktiviert, bei erneuter Überweisung, wird diese wieder aktiviert. Eine Spende ist auch ein freiwilliger Beitrag an unsere Stiftung, jedoch ohne Registrierung treten Sie nicht der Gönnerschaft bei, und haben auch keinen Zugang zu den Gönnerangeboten.

Die Angebote gelten auch für direkte Verwandte und Lebenspartner der Einzelgönner.

Ja, aber für eine allfällig notwendige Pflegeunterstützung, müssen Sie bereits in einer Schweizer Gemeinde wohnhaft sein.

Ihre Gönnerschaft endet durch Austritt, Hinschied oder Ausschluss. Der Austritt aus der Lighthouse-Gönnerschaft kann durch eine schriftliche Mitteilung erfolgen. Bei nicht Bezahlung wird die Gönnerschaft automatisch deaktiviert.

Ihre Gönnerschaft beginnt mit dem Zeitpunkt/Valuta-Datum der Überweisung des Gönnerbeitrags auf das Spendenkonto der Stiftung Zürcher Lighthouse. Zahlungen vom 1. Januar bis zum 31. August gelten für das laufende Geschäftsjahr. Zahlungen vom 1. September bis zum 31. Dezember gelten ab dem Datum der Überweisung bis zum 31. Dezember des folgenden Kalenderjahres. Das Kalenderjahr dauert vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.

Ja

Ihr Geld ist bei uns in guten Händen und kommt dort an, wo Sie helfen wollen. Die Stiftung Zürcher Lighthouse ist ZEWO zertifiziert. Das Zewo-Gütesiegel zeichnet vertrauenswürdige Hilfswerke aus. Diese erhalten das Gütesiegel nach erfolgreich bestandener Überprüfung durch die Zewo und werden regelmässig auf den gewissenhaften Umgang mit den ihnen anvertrauten Mitteln kontrolliert.

Zewo: Stiftung Zürcher Lighthouse Zewo

Nein

Wenn Sie in einem Jahr 100 Franken oder mehr gespendet haben, können Sie die gemeinnützigen Zuwendungen in der Steuererklärung abziehen. Das kann von Kanton zu Kanton variieren, Informationen erhalten sie unter:

Ihre Daten werden nur für eigene Zwecke der Stiftung Zürcher Lighthouse verwendet. Ihre Daten behandeln wir rechtsgemäss und werden nicht an Dritte weitergegeben.

Mit der Registration einer Gönnerschaft erklären Sie sich damit einverstanden. Ihre Daten werden nach den Richtlinien der ZEWO verwaltet, und werden nach Beendigung Ihrer Gönnerschaft wieder gelöscht.

Als Gönner haben Sie im Falle einer Warteliste eine Bevorzugung bei einer Platz-Vermittlung im Zürcher Lighthouse, jedoch wird bei uns jede/jeder Bewohnerin/er gleichbehandelt.

Auf Wunsch können bei uns diverse Unterlagen zu unserer Tätigkeit bezogen werden. Es kann bei uns auch ein aktueller Geschäftsbericht bezogen werden, welchen Sie aber auch Online auf unserer Homepage finden. Gerne Informieren wir Sie auch per E-Mail über unsere News und Aktivitäten.

z.B. Veranstalten wir einmal im Jahr eine «Palliativ-Nacht» wo über das Thema Palliativ Care öffentlich diskutiert wird.

Oder am Tag der offenen Tür Oktober/November, jeweils an einem Samstag von 14-17 Uhr, dieser beinhaltet Führungen durch das Lighthouse, Vorträge unseres Fachpersonals, Kaffee und Kuchen werden serviert.

Eine Anmeldung ist je nach Veranstaltung erwünscht. Entsprechende Infos und Daten zu unseren Anlässen finden Sie auf unserer Homepage.

Sie vereinbaren einen Termin für eine Beratung. Je nach Fragestellung und Verfügbarkeit der zuständigen Personen, wird unsere Ärztin, die Pflegedienstleitung oder der Sozialdienst mit Ihnen und Ihren Angehörigen ein Beratungsgespräch führen, um Ihre persönliche Situation zu analysieren. Danach können Sie gerne unser Haus Besichtigen, um sich einen ersten Eindruck von unserer Institution zu verschaffen.

Nein. Sie sind in unserer Datenbank mit einer Gönnernummer hinterlegt. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

  • Fortschreitende unheilbare Krankheit im terminalen Stadium zur palliativen Betreuung und Pflege
  • Aufnahme zur vorübergehenden Entlastung von Familien und pflegenden Angehörigen
  • Behandlung und Kontrolle von belastenden Symptomen Aufnahmemodus

Eine Hausbesichtigung durch den zukünftigen Bewohner selber und/oder Bezugspersonen ist nach Möglichkeit erwünscht, aber keine Bedingung. Es gilt der Grundsatz: Nie soll ein Eintritt aufgrund finanzieller Umstände unmöglich sein, und niemand soll durch den Aufenthalt im Zürcher Lighthouse in eine finanzielle Notlage geraten. Hierfür gilt für das Zürcher Lighthouse die Gesetzgebung des Bundes zu den Sozialversicherungen.

Wir mussten den Begriff «Familiengönner» umbenennen, weil er im Verständnis verwirrlich sein könnte.

  • Einzelgönnerschaft?
    Ja, als LIGHTHOUSE GÖNNER, ab 100 CHF (Jahresbeitrag)
  • Eklusivgönnerschaft?
    Ja, als LIGHTHOUSE EXKLUSIV GÖNNER, ab CHF 500 (Jahresbeitrag)

Schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an die Adresse stiftung@zuercher-lighthouse.ch

Um sich abzumelden, teilen Sie uns bitte Angaben zu Ihrer Person (Vor- und Nachname) und Ihre Adressdaten mit. Besten Dank.

Wir werden uns umgehend darum kümmern.

 

Liebe Spenderin, lieber Spender, liebe Interessierte des Zürcher Lighthouse

Gerne nehmen wir dazu Stellung.

Wir als Stiftung  möchten von Anfang an eine vertrauensvolle Beziehung zu unseren aktiven und treuen Spenderinnen und Spender aufbauen und weiter pflegen können. Der Kontakt zu Ihnen ist uns sehr wichtig, denn ohne Ihre Hilfe gäbe es das Zürcher Lighthouse längst nicht mehr.

Hier möchten wir Ihnen den Begriff „Fundraising“ etwas näher bringen. 

Damit das Lighthouse seine wichtige Arbeit weiter machen kann, erscheint der Begriff „Fundraising“ (Mittelakquisition bzw. Mittelbeschaffung) an oberster Stelle. Zweimal im Jahr werden unsere treuen Spender im Juli und November angeschrieben. In diesen Mailings miteinbezogen werden u.a. auch neue Spender, schlafende Spender (Spender die schon einmal gespendet haben, aber nicht aktiv sind). Das Lighthouse ist im Besitz von „Eigenadressen“, diese Adressen gehören der Stiftung. Fundraising besteht aber nicht nur aus Spendenbriefen, dazu gehören auch diverse Charity-Events und unser jährlicher Bärenverkauf. Es ist auch eine Möglichkeit, Menschen auf das Thema „Palliative Care“ aufmerksam zu machen. Ohne diese Briefe würde es leider nicht funktionieren. Spendengelder werden nur sinnvoll eingesetzt. Am Schluss schliesst sich der Kreis immer wieder.

Für neue Spender werden Adressen einmalig eingekauft, dafür gibt es den sogenannten Adresshandel. Diese gekauften Adressen gehören aber nicht dem Kunden (Lighthouse). Viele Institutionen wie auch Firmen arbeiten mit Marketing-Firmen zusammen, die für den Kunden das Mailing (Grossauflage) bis zu 200‘000 oder mehr) aufbereiten, verpacken, adressieren und verschicken, dazu gehört auch das besorgen der neuen Adressen.

Unter Adresshandel versteht man den An- und Verkauf von Postanschriften potentieller Kunden, die nach den jeweiligen Wünschen von werbetreibenden Unternehmen vorgefiltert und veredelt sind. Adresshandel ist ein Teil der Arbeitsabläufe im Direktmarketing. Ziel des Direktmarketings ist es, einen Empfänger als potentiellen Abnehmer zu identifizieren und persönlich so anzusprechen, dass dieser sein Interesse an dem Unternehmen bekundet und auf die Werbebotschaft reagiert (Response). Dazu werden die Postanschriften der potentiellen Abnehmer benötigt. Diese Adressen können über Adresshändler (auch Adressbroker, Listbroker) eingekauft werden.

Unternehmen können Adressen für Werbezwecke zur einmaligen oder uneingeschränkten Nutzung und Integration in die eigenen Datenbanken erwerben.

Das Zürcher Lighthouse macht das nur zum einmaligen Gebrauch pro Mailing.

Es gibt Modelle, bei denen die Adressen nicht direkt an das werbende Unternehmen gegeben werden, sondern ein „Treuhänder“, z. B. der Lettershop, führt die Adressen und die werblichen Informationen zusammen, ohne dass dem werbenden Unternehmen der Adressbestand selbst bekannt wird. Das ist auch so beim Zürcher Lighthouse!

Erst wenn der angesprochene Kunde reagiert, erfährt das werbende Unternehmen die betreffende Adresse. Adresshändler bieten am Markt sowohl selbst akquirierte Adressen als auch Fremdadressen an. Die Fremdadressen stammen aus den Kundendatenbanken von z. B. Versandhändlern, die ihre Kundenadressen im Rahmen des Listenprivilegs für Werbezwecke unter Beachtung der Vorgaben durch das Bundesdatenschutzgesetz an Dritte herausgeben können.

Sehr geehrte Damen und Herren. Wir wissen, dass viele Menschen von Bettelbriefen überhäuft werden. Es ist uns ein grosses Anliegen, Sie damit nicht zu verärgern. Wir hoffen auf Ihr Verständnis, denn das Lighthouse kann nur dank Ihnen überleben, da es vom Staat keine Subventionen erhält.

Wir wünschen Ihnen alles Gute.

Mit einem herzlichen Gruss

Stiftung Zürcher Lighthouse

Ihre Daten werden nur für eigene Zwecke der Stiftung Zürcher Lighthouse verwendet. Ihre Daten behandeln wir rechtsgemäss und werden nicht an Dritte weitergegeben.

Mit der Registration einer Gönnerschaft erklären Sie sich damit einverstanden. Ihre Daten werden nach den Richtlinien der ZEWO verwaltet, und werden nach Beendigung Ihrer Gönnerschaft wieder gelöscht.

Ihr Geld ist bei uns in guten Händen und kommt dort an, wo Sie helfen wollen. Die Stiftung Zürcher Lighthouse ist ZEWO zertifiziert. Das Zewo-Gütesiegel zeichnet vertrauenswürdige Hilfswerke aus. Diese erhalten das Gütesiegel nach erfolgreich bestandener Überprüfung durch die Zewo und werden regelmässig auf den gewissenhaften Umgang mit den ihnen anvertrauten Mitteln kontrolliert.

Zewo: Stiftung Zürcher Lighthouse Zewo

Wenn Sie in einem Jahr 100 Franken oder mehr gespendet haben, können Sie die gemeinnützigen Zuwendungen in der Steuererklärung abziehen. Das kann von Kanton zu Kanton variieren, Informationen erhalten sie unter:

Wie können wir helfen?

«Bei uns tragen Sie Ihre Last nicht alleine». Im Zürcher Lighthouse begegnen wir voller Würde und Achtsamkeit allen Menschen und deren Angehörigen im letzten Lebensabschnitt, auf eine natürliche Art und Weise.

In diesen schwierigen und herausfordernden Situationen ist unser hoch professionelles Team 24 Std. da um zu helfen. Unsere Bewohnerinnen und Bewohner und deren Angehörige werden von unseren Ärzten, vom Pflegeteam, den Psychologen, Sozialarbeitern, Kunsttherapeuten, Seelsorgern und der Hotellerie in dieser schweren Zeit getragen. Um eine solch umfassende und menschliche Betreuung zu ermöglichen, sind wir auf Ihre Unterstützung Jahr für Jahr angewiesen. Seit der Gründung haben wir es geschafft, das Lighthouse aufrecht zu erhalten, dank den Menschen, die es gut mit uns meinen.

Jede Spende zählt.

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