Ihre Gönnerschaft beginnt mit dem Zeitpunkt/Valuta-Datum der Überweisung des Gönnerbeitrags auf das Spendenkonto der Stiftung Zürcher Lighthouse. Zahlungen vom 1. Januar bis zum 31. August gelten für das laufende Geschäftsjahr. Zahlungen vom 1. September bis zum 31. Dezember gelten ab dem Datum der Überweisung bis zum 31. Dezember des folgenden Kalenderjahres. Das Kalenderjahr dauert vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.