Wie kann ich das Zürcher Lighthouse unterstützen?

Liebe Spenderin, lieber Spender. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Das Zürcher Lighthouse finanziert sich aus:

  • Eigenleistungen der Bewohnerinnen und Bewohner
  • Pflegefinanzierung nach gesetzlichen Vorgaben
  • Spendengeldern

Wir erhalten keine staatliche Unterstützung.


Wie kann ich das Zürcher Lighthouse unterstützen?

  • Bank oder Online-Spenden
  • Sponsoring
  • Benefiz-Veranstaltungen
  • persönliche Feiern
  • ehrenamtliche Mitarbeit
  • Sachspenden
  • Gratis Inserate (Füllerinserate) aufschalten
  • Legate
  • Kauf eines Lighthouse-Bären
  • Firmenverkäufe (Bärenverkauf in Ihrer Firma). Der Verkauf wird durch unser Verkaufsteam durchgeführt.

Jedes Jahr im Dezember findet unser Bärenverkauf beim Globus am Löwenplatz in Zürich statt. Bis am 24. Dezember haben Sie jeweils die Möglichkeit, Ihren Lieblingsbären an unserem Stand zu kaufen. Bären sind ein schönes Weihnachtsgeschenk für Kinder, Freunde, Familie und Mitarbeiter. Jedes Jahr produzieren wir einen Jahrgangsbären mit limitierter Auflage. Für Sammler eine gute Gelegenheit. Schauen Sie einfach vorbei.


„Wenn Sie in einem Jahr 100 Franken oder mehr gespendet haben, können Sie die gemeinnützigen Zuwendungen in der Steuererklärung abziehen.“

Eine kompetente, interprofessionelle Betreuung und die nötigen Rahmenbedingungen sind Voraussetzung für unsere Arbeit.

Das von Ihnen gespendete Geld wird vollumfänglich dafür eingesetzt, den Bewohnerinnen und Bewohnern des Zürcher Lighthouse einen möglichst würdevollen und autonomen Abschied zu ermöglichen und den respektvollen Umgang mit deren Wünschen und Bedürfnissen zu gewährleisten.

Die grosse Sympathie und Solidarität vieler Menschen hat unsere Arbeit bislang ermöglicht. Wir hoffen auch weiterhin auf Ihr Engagement! Jede Spende hat Dank verdient.  

Bitte schauen Sie, dass Sie bei der Überweisung Ihre Kontakt-Daten genau hinterlegen, Name und genau Adresse.

Spendenbestätigung
Nach Erhalt Ihrer Spende, ab 50.- CHF erhalten Sie automatisch eine Danksagung  per Post. Beträge unter 50.- CHF und Spender die 1x im Jahr eine Bestätigung wünschen,  erhalten jeweils Anfang Februar von uns ein Schreiben.

Abzüge Steuern beim Kauf eines Lighthouse-Bären 
Da es sich bei einem Kauf eines Bären um keine direkte Geldspende handelt, gibt es dazu eine andere Bestimmung. Bei Bärenverkäufen (Einzelprodukte) ist nur jener Teil ein Spende, der sich über dem Beschaffungswert befindet. Gemäss Steuergesetz können nur Spenden ab 100 CHF in Abzug gemacht werden. Das heisst, bei Anfragen für eine Spendenbescheinigung bei Bärenkäufen muss der effektive Spendenteil CHF 100.- oder mehr betragen. Vielen Dank für Ihr Verständnis
 

 

Publiziert am: 23. September 2019Kategorien: Neuigkeiten, Spenden, Zürcher Lighthouse