Gibt es eine jährliche Gönnerversammlung?
Nein [...]
Wenn Sie in einem Jahr 100 Franken oder mehr gespendet haben, können Sie die gemeinnützigen Zuwendungen in der Steuererklärung abziehen. Das kann von Kanton zu [...]
Ihr Geld ist bei uns in guten Händen und kommt dort an, wo Sie helfen wollen. Die Stiftung Zürcher Lighthouse geht verantwortungsvoll und transparent mit den ih [...]
Ihre Gönnerschaft beginnt mit dem Zeitpunkt/Valuta-Datum der Überweisung des Gönnerbeitrags auf das Spendenkonto der Stiftung Zürcher Lighthouse. Zahlungen vom [...]
Ihre Gönnerschaft endet durch Austritt, Hinschied oder Ausschluss. Der Austritt aus der Lighthouse-Gönnerschaft kann durch eine schriftliche Mitteilung erfolgen [...]
Ja, aber für eine allfällig notwendige Pflegeunterstützung, müssen Sie bereits in einer Schweizer Gemeinde wohnhaft sein. [...]
Die Angebote gelten auch für direkte Verwandte und Lebenspartner der Einzelgönner. [...]
Mit der Bezahlung des Gönnerbeitrags treten Sie der Gönnerschaft der Stiftung Zürcher Lighthouse bei. Ihr Beitrag ist absolut freiwillig, bei einer Einstellung [...]
Das von Ihnen gespendete Geld wird vollumfänglich dafür eingesetzt, den Bewohnerinnen und Bewohnern des Zürcher Lighthouse einen möglichst würdevollen und auton [...]